Was bedeutet Baukindergeld?
Unter dem Begriff Baukindergeld versteht man eine finanzielle Unterstützung des Staates für Familien mit Kindern, die sich ein eigenes Haus bauen oder kaufen möchten. Der Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, soll allen Familien diese Entscheidung zum Ersterwerb von Neubau oder Bestand deutlich erleichtern.
Die erste Frage, die dabei aufkommt, ist, wer überhaupt ein Recht auf Baukindergeld hat. Dazu gibt es natürlich einige Voraussetzungen. Um es gleich vorwegzunehmen – Familien mit mehr als 75.000 € zu versteuernden Jahreseinkommen erhalten kein Baukindergeld. Der Fokus der Bundesregierung liegt somit vor allem bei Familien mit einem mittleren Einkommen, um ihnen den Wunsch und Traum nach Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen.
Gemäß der Großen Koalition (GroKo) soll das Baukindergeld 1.200 € für jedes Kind pro Jahr betragen, welches 10 Jahre lang ausgezahlt wird. Bei zwei Kindern verdoppelt sich somit der Betrag, bzw. erhält eine Familie mit zwei Kindern 2.400 € pro Monat/24.000 € in 10 Jahren und eine Familie mit drei Kindern 3.600 € pro Monat/36.000 € in 10 Jahren.
Das Alter der Kinder spielt dabei auch eine Rolle, allerdings steht noch nicht fest, bis zu welchem Alter das Baukindergeld ausgezahlt wird. Die Vermutung liegt nahe, dass der Anspruch auf Baukindergeld mit dem des Kindergelds gleichgestellt wird. Dies würde bedeuten, dass der Bezug des Baukindergelds spätestens bis zum Alter von 25 Jahren endet. Es gilt jedoch, diesbezüglich noch auf die genauen Regelungen abzuwarten.
Doch wie bei den meisten Regelungen ist auch die geplante staatliche Familienförderung mit einigen Risiken verbunden. Sollte sich das Baukindergeld als voller Erfolg entpuppen und sehr viele Familien davon Gebrauch machen, könnten durch eine steigende Nachfrage nach Häusern und Eigentumswohnungen die Immobilienpreise in die Höhe schießen. Dadurch könnte es für Familien vor allem nach Ende des 10-jährigen Baukindergeldbezugs schwierig werden, den restlichen Kredit zurückzuzahlen.
Fakt ist, dass die finanzielle Bauförderung sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt. Wie lange das Gesetzgebungsverfahren noch dauert, ist noch ungewiss. Außerdem ist das Vorhaben, das Baukindergeld einzuführen, noch nicht im Gesetzestext festgeschrieben. Dadurch sind weiterhin noch einige Fragen offen, auf die es bislang noch keine ausreichenden Antworten gibt.